Kostenübernahme
anerkannter ambulanter Dienst
Auf Grund meiner Qualifikation und der Qualitätssicherung meiner Leistungsangebote bin ich bei zahlreichen Leistungsträgern als ambulanter, sozialer Dienst anerkannt. Dadurch können viele Dienstleistungen nach Sozialgesetzbuch übernommen und direkt verrechnet werden.
Krankenkassen
Bei ambulanter Erkrankung, Schwangerschaft, Entbindung, Krankenhausaufenthalt und Entlassung (§ 38 SGB V).
Familienhilfe
Im Rahmen der hauswirtschaftlichen Unterstützung von Familien in herausfordernen Situationen.
Privat
Ganz ohne bürokratischen Aufwand können unsere Dienstleistungen auch privat finanziert werden.
Gerne helfe ich Ihnen weiter, bei Fragen zum richtigen Leistungsträger und zur Art der Leistungen, die in Ihrem individuellen Fall in Frage kommen.
Im Rahmen von selbst-/privatfinanzierten Leistungen erstelle ich Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
