Kostenübernahme
anerkannter ambulanter Dienst
Auf Grund meiner Qualifikation und der Qualitätssicherung meiner Leistungsangebote bin ich bei zahlreichen Leistungsträgern als ambulanter, sozialer Dienst anerkannt. Wir sind Partner der Krankenkassen sowie von Einrichtungen der Jugenhilfe und beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) offiziell anerkannt. Dadurch können viele Dienstleistungen nach Sozialgesetzbuch übernommen und direkt verrechnet werden.
Krankenkassen
Bei ambulanter Erkrankung, Schwangerschaft, Entbindung, Krankenhausaufenthalt und Entlassung (§§ 38 und 24h SGB V).
Familienhilfe
Im Rahmen der hauswirtschaftlichen Unterstützung von Familien in herausfordernen Situationen.
Pflegekassen
Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt für Menschen mit Pflegegrad (abrechenar z. B. über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI) .
Gerne helfe ich Ihnen weiter, bei Fragen zum richtigen Leistungsträger und zur Art der Leistungen, die in Ihrem individuellen Fall in Frage kommen.
Ganz ohne bürokratischen Aufwand können unsere Dienstleistungen auch privat finanziert werden. Im Rahmen von selbst-/privatfinanzierten Leistungen erstelle ich Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
